Prävention

Eine Impfung schützt vor Röteln

Eine Impfung schützt vor Röteln

Vor den Röteln schützt ein gut verträglicher Lebendimpfstoff. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut empfiehlt die Röteln-Schutzimpfung zusammen mit der Masern- und Mumps-Impfung (MMR-Impfung) vorzunehmen. Seit Juli 2006 ist auch eine Kombinationsimpfung möglich, die zusätzlich gegen Windpocken schützt. Um den frühestmöglichen Impfschutz zu erreichen, sollte die Impfung zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat erfolgen. Sicherheitshalber empfiehlt die STIKO eine zweite Impfung, die frühestens 4 Wochen nach der ersten Impfung, möglichst im 2. Lebensjahr, spätestens aber vor dem Eintritt in Kindergarten oder Schule stattfinden sollte.

Eine Altersbegrenzung besteht grundsätzlich nicht: Die Impfung kann in jedem Alter erfolgen. Während einer Schwangerschaft kann nicht mehr gegen die Röteln geimpft werden. Bei geplanten Schwangerschaften empfiehlt es sich, vom Frauenarzt prüfen zu lassen, ob ein Rötelschutz besteht, also Antikörper gegen die Viren im Blut der Frau zu finden sind. Ist dies nicht der Fall, kann eine Impfung noch bis zu drei Monate vor der Empfängnis erfolgen. 3-6 % der Frauen im gebärfähigen Alter (das sind rund 200.000 bis 400.000 junge Frauen) haben – entgegen ihrer eigenen Überzeugung – keinen Rötelschutz. Gewissheit kann hier nur ein Bluttest auf Antikörper erbringen. Besteht bei einer schwangeren Frau der Verdacht, dass sie sich in den letzten 4 Tagen mit Rötelviren infiziert hat, kann noch eine Passivimpfung erfolgen, um das Schlimmste abzuwenden. Dazu werden der Schwangeren, die nicht oder nur ungenügend vor Röteln geschützt ist, Antikörper gegen die Viren verabreicht.