Blutgerinnung
Kontrolle
Halten Sie die Ihnen vorgegebenen Kontrolltermine bitte sorgfältig ein, auch wenn Sie bettlägerig sein sollten und der Arzt die Blutentnahme bei Ihnen zu Hause vornehmen muß. Wenn Sie einen Kontrolltermin nicht wahrnehmen können oder gar vergessen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Arzt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Mit Beginn der Therapie hat Ihnen Ihr Arzt einen Ausweis übergeben, in dem die jeweils aktuelle Dosierung, das Ergebnis der letzten Kontrolle und der nächste Kontrolltermin eingetragen sind. Lesen Sie diesen Ausweis bitte sorgfältig durch, achten Sie auf vollständige Eintragungen, und hüten Sie ihn wie Ihren Personalausweis.
Außer Ihrem Arzt muß jeder andere Sie behandelnde Arzt zum Beispiel der Zahnarzt wissen, daß Sie Antikoagulanzien einnehmen. Wenn Sie privat ein Medikament kaufen, legen Sie Ihren Ausweis bitte auch dem Apotheker vor. Zusätzlich zu diesem Ausweis haben Sie einen Nofallausweis im Scheckkartenformat erhalten.
Deponieren
Sie ihn bei Ihren Ausweispapieren, damit bei einem eventuellen
Unfall jeder rettende Arzt entsprechend informiert ist.
- Termine zur Gerinnungskontrolle unbedingt einhalten.
- Ausweis und Notfallausweis stets mitführen.

Selbstkontrolle der Blutgerinnung
Es gibt Patienten, die lebenslänglich Antikoagulanzien einnehmen müssen. Hierzu gehören Kranke mit einer künstlichen Herzklappe, spezifischen Herzerkrankungen, wiederholten Thrombosen und Embolien und anderes mehr. Ähnlich der Blutzuckerbestimmung durch Diabetiker können diese Antikoagulanzien-Patienten ihre Blutgerinnung mit einem Tropfen Fingerbeerenblut selbst bestimmen.
Gerade für Kranke, denen die Blutentnahme aus der Vene unangenehm ist, oder die beruflich oder privat häufig für/oder längere Zeit verreisen müssen, bietet diese Form der Kontrolle einen größeren Freiheitsgrad. Die Selbstkontrolle zum selbstgewählten Zeitpunk führt beim Patienten nicht nur zu einer psychischen Entlastung, sondern in der Regel auch zu einer verbesserten Akzeptanz der Behandlung und damit Sorgfalt gegenüber dem therapeutischen Konzept. Mit dem behandelnden Arzt ist der jeweilige Rhythmus der Bestimmungen natürlich abzustimmen. Zusätzliche Sicherheit stellt die von Zeit zu Zeit notwendige ärztliche Laborkontrolle dar, die fest vereinbart sein und nicht vernachlässigt werden sollte. Die auf dem Markt befindlichen Gerinnungsmonitore sind handlich, gut transportierbar und ihre Bedienung ist leicht zu erlernen. Die Qualität des Testsystems wurde in umfangreichen klinischen Studien bestätigt.
Allerdings ist der Erwerb einer derartigen Apparatur an gewisse Vorbedingungen geknüpft. Dazu gehören eine Einverständniserklärung des behandelnden Arztes, daß Sie wegen Ihrer Erkrankung für eine solche Methode in Frage kommen und als geeignet betrachtet werden. Dann müssen Sie die erfolgreiche Teilnahme an einem Schulungskurs in einem entsprechenden Zentrum nachweisen, wo Ihnen nicht nur die Bedienung des Gerätes, sondern auch die Grundlagen der Medikamentendosierung vermittelt werden.
Wenn diese Vorbedingungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit, daß die Krankenkassen auf Antrag die Kosten für das Gerät und die laufenden Verbrauchsartikel übernehmen.
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