Nachweismethoden
Durch eine Biopsie oder während der Brustkrebsoperation wird eine Gewebeprobe des Tumors entnommen. Diese Gewebeprobe, der so genannte Tumorblock, wird in Paraffin eingebettet und auf diese Weise haltbar gemacht.
Aus dem Tumorblock werden dünne Scheiben angefertigt, die zur Diagnostik dienen. Die gesamte Diagnostik wird von einem Pathologen durchgeführt. Es gibt verschiedene Tests zum Nachweis von HER2:
Durch eine spezielle Färbetechnik können die HER2-Rezeptoren an der Zelloberfläche sichtbar gemacht werden. Unter dem Mikroskop werden die Intensität und das Ausmaß der Färbung beurteilt. Eine starke Anfärbung der Zellen ist ein Nachweis für eine Überexpression (massive Erhöhung) der HER2-Rezeptoren.
Bei diesem Verfahren wird die HER2-DNA im Zellkern durch eine spezielle Färbetechnik sichtbar gemacht. Unter dem Fluoreszenzmikroskop werden die so markierten HER2-Gene ausgezählt. Wenn mehrere Gene in einer Zelle vorhanden sind, ist dies ein Nachweis für eine so genannte Amplifikation (Vermehrung) der HER2-Gene. In aller Regel geht dies mit einer Überexpression der HER2-Rezeptoren an der Zelloberfläche einher.
Wie bei der FISH-Testung wird auch bei diesem Verfahren das HER2-Gen nachgewiesen. Doch wird bei der CISH eine mit Digoxigenin markierte Gensonde verwendet und die Färbung wird unter einem normalen Lichtmikroskop ausgewertet.
Hier kann anhand einer Blutprobe ein Teil des HER2-Rezeptors, der ins Blut abgegeben wird (das so genannte SHED-Antigen), nachgewiesen werden. Dieses Verfahren ist allerdings nicht dazu geeignet, den Grad der HER2-Überexpression an der Zelloberfläche zu bestimmen und kann daher nicht zur Entscheidung für oder gegen eine Antikörpertherapie herangezogen werden.
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