Checklisten Arztbesuch
Der Zeitdruck, unter dem sich ein Arzt häufig befindet, kann dazu führen, dass Sie sich vielleicht mit Ihrer Diagnose allein gelassen fühlen oder sich nicht trauen, alle Ihre Fragen zu stellen. Wenn Sie dieses Gefühl haben, sprechen Sie Ihren Arzt darauf an. Stellen Sie alle Fragen, die Sie im Bezug auf Ihre Erkrankung und Ihre Therapie haben. Zögern Sie nicht, nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Wenn Ihr Arzt Fachbegriffe verwendet, lassen Sie sich von ihm erklären, was er damit meint. Eine gute Hilfe ist es, einen Angehörigen zu den Arztterminen mitzunehmen und sich schon vor dem Arztgespräch zu überlegen, welche Fragen Sie haben.
Zur Unterstützung für Ihre Gespräche mit Ihrem Arzt bieten wir Ihnen mehrere Checklisten an.
Auf diesen können Sie die für Sie wichtigen Fragen ankreuzen und diese mit zu Ihrem nächsten Arztbesuch als Gedankenstütze nehmen.
Download Checkliste Die Diagnose lautet Darmkrebs
Download Checkliste Therapie-Entscheidung und Planung
Download Checkliste Operation
Download Checkliste Künstlicher Darmausgang (Stoma)
Download Checkliste Medikamentöse Therapie
Download Checkliste Strahlentherapie
Download Checkliste Ergänzende Maßnahmen
Download Checkliste Rehabilitation
Download Checkliste Nachsorge
Während der Therapie
Wer kümmert sich um meinen Haushalt in meiner Abwesenheit?
Wenn Ihre Therapie einen Krankenhausaufenthalt erfordert oder Sie eine Rehabilitation in Anspruch nehmen, können die Kosten für eine Haushaltshilfe von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind haben, und keine andere im Haushalt lebende Person Ihre Aufgaben übernehmen kann. Die Anträge für die Haushaltshilfe können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Steht mir nach dem Krankenhausaufenthalt eine häusliche Krankenpflege zu?
Wenn durch eine häusliche Krankenpflege eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten dafür. Die häusliche Krankenpflege umfasst die notwendige medizinische Versorgung wie die Körperpflege oder Medikamentengabe.
Sollte die Pflegebedürftigkeit länger andauern, müssen Sie einen Antrag auf Leistung bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse stellen. Grundsätzlich können Sie dabei zwischen zwei Leistungen wählen: Eine Sachleistung, wenn die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen erfolgt, oder eine Geldleistung, wenn Angehörige Ihre Pflege übernehmen.
Wo kann ich eine Rehabilitation beantragen?
Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der ersten Behandlung können Sie eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen, die Ihren Gesundheitszustand stabilisieren und bessern soll. Nehmen Sie diese Maßnahme direkt nach der Behandlung wahr, kann sie als Anschlussheilbehandlung (AHB) über das Krankenhaus eingeleitet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt können Sie die Maßnahme über Ihren weiterbehandelnden Arzt beantragen.
Die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahme übernimmt der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger. In den meisten Fällen ist dies die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Weitere Informationen zu Ansprüchen, die Ihnen zustehen, finden Sie in der Broschüre:
Hilfen für Arbeitnehmer in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Den Alltag trotz Krebs bewältigen
Hier können Sie die Broschüre kostenlos herunterladen.
Nach der Therapie
Krankenkassen bieten Ihnen finanzielle Unterstützung, wenn Sie aufgrund Ihrer Therapie Hilfsmittel, wie beispielsweise Artikel zur Stomaversorgung, benötigen. Wenn Ihr Arzt Ihnen diese Hilfsmittel verschreibt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss beantragen. Gleiches gilt auch für Fahrtkosten, die Ihnen bei erforderlichen ambulanten Behandlungsterminen entstehen.
In den meisten Fällen müssen Sie nur noch einen Eigenanteil übernehmen. Aufgrund der so genannten Härtefallregelung können Sie, wenn Sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, auch von dieser Zuzahlungspflicht befreit werden. Genauere Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Bei Krankheit erhalten Sie zunächst eine Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Sobald diese Fortzahlung endet, haben Sie Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie noch nicht wieder arbeitsfähig sind oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt werden.
Die Höhe des Krankengelds beträgt in den gesetzlichen Krankenkassen 70 Prozent des letzten Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Es wird wegen derselben Krankheit für eine Dauer von höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren gezahlt. Den Antrag auf Krankengeld und weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie nach Ablauf der Krankengeldzahlung weiterhin arbeitsunfähig sein, können Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Zuständig für diese Leistung ist Ihr jeweiliger Rentenversicherungsträger – meist die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Da es meist einige Zeit dauert, bis über den Rentenantrag entschieden wurde, können Sie nach Ablauf der Krankengeldzahlung eine so genannte Überbrückungshilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Diese wird später rückwirkend mit den Rentenzahlungen verrechnet. Sollten Sie keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, können Sie einen Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt stellen.
Nach einer Darmkrebstherapie können Sie, bis Ihre volle Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist, als arbeitsunfähig gelten und über einen Zeitraum von höchstens 78 Wochen Krankengeld beziehen.
Alternativ ist es aber auch möglich, dass Sie schon vor Wiederherstellung Ihrer vollen Arbeitsfähigkeit langsam und schrittweise wieder in Ihre Arbeitsstelle eingegliedert werden. Dabei wird Ihre Arbeitszeit mit Ihrem Arzt, Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber Ihrer individuellen körperlichen und psychischen Situation angepasst. Während dieser Wiedereingliederungsphase, die 6 Monate umfassen kann, bekommen Sie weiterhin Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht mehr in der Lage sein sollten, in Ihren ursprünglichen Beruf zurückzukehren, gibt es außerdem die Möglichkeit einer Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme. Informationen dazu erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind – zum Beispiel weil das im Vergleich zu Ihrem Einkommen geringere Krankengeld nicht ausreicht, um Ihre laufenden Kosten zu decken – haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz. Sie teilen sich auf in Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen. Beantragt werden können diese Leistungen bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt werden Ihre tatsächlichen Lebenserhaltungskosten, wie z.B. Ihre Miete und Heizkosten, übernommen. Zusätzlich erhalten Sie Beihilfen für den Kauf von Kleidung, Hausrat, etc.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen tritt bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit in Kraft. Sie umfasst beispielsweise die Übernahme von Krankenhaus- und ärztlichen Behandlungskosten oder von Kosten für eine Haushaltshilfe.
Grundsätzlich können Sie die Hilfe in besonderen Lebenslagen nur erhalten, wenn eine finanzielle Unterstützung Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder anderen unterhaltspflichtigen Personen nicht zumutbar ist.
Außerdem bietet die Deutsche Krebshilfe finanzielle Hilfe für Krebspatienten und deren Angehörigen an, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind.
Mehr Informationen zu den Härtefonds der Deutschen Krebshilfe erhalten Sie hier.
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis haben vor allem berufliche Vorteile wie einen erhöhten Kündigungsschutz, einen zusätzlichen Urlaubsanspruch und steuerliche Vergünstigungen.
Wenn Sie an einer Krebserkrankung leiden, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die Anträge bekommen Sie bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder beim Sozialdienst Ihres Krankenhauses. Beantragt werden muss der Ausweis bei dem für Sie zuständigen Versorgungsamt. Die jeweilige Adresse bekommen Sie ebenfalls bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen zu Ansprüchen, die Ihnen zustehen, finden Sie in der Broschüre:
Hilfen für Arbeitnehmer in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Den Alltag trotz Krebs bewältigen
Hier können Sie die Broschüre kostenlos herunterladen.

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