Werde ich wieder arbeiten können?

Wiedereingliederung („Reha“)
Krankengeld
Rente und berufliche Rehabilitation
Das Wichtigste auf einen Blick

Ob Sie Ihren bisherigen Beruf wieder ausüben können, hängt von der Art der Tätigkeit und natürlich von Ihrer Erkrankung ab. Menschen mit indolenten Non-Hodgkin-Lymphomen im Stadium I oder II sind in der Regel fast voll belastbar – es sei denn, dass nach abgeschlossener Therapie noch Allgemeinsymptome wie zum Beispiel Müdigkeit und Abgeschlagenheit bestehen. Im Stadium III oder IV können die Krankheitsauswirkungen und Folgen der Strahlen-, Chemo- und Immuntherapie die körperliche Belastbarkeit in manchen Fällen deutlich beeinträchtigen.

Bei Patienten mit aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen ergeben sich berufliche Einschränkungen in erster Linie durch die Therapie. Kann eine komplette Remission (Rückbildung der Erkrankung) erreicht werden, bestehen nach Abschluss der Behandlung so gut wie keine Einschränkungen.

Wiedereingliederung („Reha“)

Rehabilitationsmaßnahmen, z. B. in einer Tumornachsorgeklinik, erweisen sich bei der Frage, ob und in welchem Umfang die bisherige Berufstätigkeit wieder aufgenommen werden kann, häufig als sehr hilfreich. Falls nötig, können in Zusammenarbeit mit Sozialarbeitern Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, der Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder eine stufenweise Wiedereingliederung gefunden werden. Eine frühe Rücksprache mit dem Arbeitgeber und Betriebsrat ist sinnvoll.

Krankengeld

Um wieder eine gute Leistungsfähigkeit zu erreichen, empfiehlt es sich, so lange Krankengeld zu beziehen, bis sich die körperliche Schwäche gelegt hat. Grundsätzlich wird Krankengeld wegen derselben Krankheit bis zu 18 Monate lang innerhalb von drei Jahren bezahlt. Falls sich innerhalb dieser Frist die körperliche Leistungsfähigkeit nicht wieder herstellen lässt, sollte rechtzeitig vor Ablauf des Krankengeldanspruchs ein Rentenantrag gestellt oder Arbeitslosengeld beantragt werden.

Rente und berufliche Rehabilitation

Für Fragen zur Zusprechung einer Rente, aber auch zu berufsfördernden Leistungen (berufliche Rehabilitation) sind die Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, Knappschaft, berufsständische Versorgungsanstalten) zuständig. Beratung in Rentenfragen erteilen die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, außerdem das öffentliche Versicherungsamt, die Versicherungsältesten oder private Rentenberater.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ob Sie Ihren bisherigen Beruf zukünftig ausüben können, hängt von der Art der Erkrankung und auch von der notwendigen Therapie ab.
  • Bei einer Rehabilitation, z. B. in einer Tumornachsorgeklinik, kann besprochen werden, ob Sie Ihre bisherige Berufstätigkeit wieder aufnehmen können.
  • Die Rentenversicherungsträger informieren bei Fragen zu berufsfördernden Leistungen und Zusprechung einer Rente.