Fragen und Antworten
Sozialleistungen
Ich benötige jetzt sicherlich viele Medikamente und vielleicht auch physiotherapeutische Maßnahmen. Muss zu jedem Medikament zuzahlen und gibt es Sonderregelungen?
Grundsätzlich müssen gesetzlich Krankenversicherte zehn Prozent des Abgabepreises für Medikamente zuzahlen. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 und höchstens 10 Euro und darf den Preis des Medikaments nicht übersteigen. Für Heilmittel (Physiotherapie, Massagen, Bäder, etc.) beträgt die Zuzahlung ebenfalls 10%.
Erwachsene müssen allerdings nicht mehr als 2% ihres jährlichen Bruttoeinkommens an Zuzahlungen aufwenden. Unter bestimmten Bedingungen (chronisch krank) kann die Obergrenze auch auf 1% gesenkt werden. Weiterhin werden noch bestimmte Freibeträge berücksichtigt.
Wichtig ist, dass Sie sich alle geleisteten Zuzahlungen quittieren lassen.
Bekomme ich Hilfe, wenn ich während meines Krankenhausaufenthaltes/Kur meinen Haushalt und vor allem meine Kinder nicht mehr alleine versorgen kann?
Ja. Wenn keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann und mindestens eines Ihrer Kinder jünger als 12 Jahre oder behindert ist, haben Sie eventuell Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Sie sollten sich so früh wie möglich bei Ihrer Krankenkasse informieren und einen entsprechenden Antrag stellen.
Ich muss mich einer ambulanten Chemotherapie/Strahlentherapie unterziehen. Werden die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen?
Ja. Fahrtkosten zu einer Chemo- oder Strahlentherapie werden im Gegensatz zu den meisten sonstigen ambulanten Behandlungen von den gesetzlichen Kassen erstattet. Vorrausetzung ist eine vorherige Genehmigung. Wie bei Medikamenten wird auch hier eine Zuzahlung von 10% des Fahrpreises, mindestens 5, höchstens 10 Euro pro Fahrt fällig.
Mein Arzt hat mir im Anschluss an die Krankenhausbehandlung eine Rehabilitation empfohlen. An welche Stelle muss ich den Antrag richten und bekomme ich Hilfe dabei? Wie hoch ist die Zuzahlung einer solchen Anschlussheilbehandlung (AHB)?
Die Kosten für eine AHB übernimmt in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung. Der Antrag sollte schon während des Krankenhausaufenthaltes gestellt werden. Dies und auch die Auswahl der geeigneten Klinik übernimmt normalerweise der Sozialdienst des Krankenhauses für Sie.
Die Zuzahlung beträgt für stationäre AHB 10 Euro/Tag für maximal 14 Tage. Bei ambulanter/teilstationärer AHB wird keine Zuzahlung fällig.
Kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen und wie bekomme ich ihn?
Bei Krebserkrankungen wird in der Regel ein Schwerbehindertenausweis gewährt. Informationen erhalten Sie von Ihrem Arzt, dem Sozialdienst der Klinik oder dem zuständigen Versorgungsamt. Dort muss auch der Antrag gestellt werden. Das Versorgungsamt entscheidet dann über den Grad der Behinderung (GdB) und über den Zeitraum der Anerkennung.
Welchen Nutzen habe ich von einem Schwerbehindertenausweis?
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50% haben Sie Anspruch auf Zusatzurlaub. Zusätzlich unterliegen Sie dann einem besonderen Kündigungsschutz. Weitere Vergünstigungen, wie Steuererleichterungen und im Personen-Nahverkehr können gewährt werden.
Berufstätige sollten sich aber bewusst sein, dass die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz durch eine Schwerbehinderung erschwert werden kann. Sie sollten Nutzen und Risiken einer Antragstellung sorgsam abwägen.
Wer kommt denn jetzt für meinen Lebensunterhalt auf, wenn ich länger krankgeschrieben bin?
Für die ersten 6 Wochen Ihrer Krankschreibung erhalten Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von Ihrem Arbeitgeber. Danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung für 78 Wochen. Für gesetzlich Versicherte beträgt es etwa 70% des letzten Gehalts.
Bekomme ich Hilfe bei der Wiedereingliederung in meinen Beruf?
Ja. Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation haben Sie Anspruch auf Hilfestellungen bei der beruflichen Wiedereingliederung. Diese reichen von Fortbildungsmaßnahmen und Umschulungen bis zur Übernahme der Kosten für technische Arbeitshilfen oder behindertengerechte Arbeitsplätze. Sie haben auch das Recht Ihre Arbeit zunächst stundenweise wieder aufzunehmen. Informationen erhalten Sie bei der Hauptfürsorgestelle, dem Arbeitsamt oder Ihrem Renten-/Krankenversicherungsträger.
Ich werde aufgrund meiner Krebserkrankung nie mehr in meinen Beruf zurückkehren können. Wie soll ich jetzt meinen Lebensunterhalt finanzieren?
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Eine volle Rente wird gewährt, wenn Sie unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Bei einer Belastungsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden pro Tag besteht Anspruch auf eine Teilrente.
Wichtig ist hier, dass jede Tätigkeit angenommen werden muss. Ein Berufsschutz existiert nicht. Informationen erteilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger.
Mein Arzt hat mir die Teilnahme in einer Rehabilitations-Sportgruppe empfohlen. Was versteht man darunter und wo kann ich mich informieren?
Rehabilitationssport für Krebspatienten soll unter ärztlicher Aufsicht die Funktionseinschränkungen mindern und Fitness und Ausdauer fördern. Die Maßnahmen werden üblicherweise von den Krankenkassen für etwa ein bis zwei Jahre unterstützt. Informationen über Reha-Sportgruppen in Ihrer Nähe erhalten Sie beim Deutschen Olympischer Sportbund (www.sportprogesundheit.de) (DOSB) und dem Deutschen Behinderten-Sportverband (www.dbs-npc.de).
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