Spenderorgane werden dringend benötigt
Der Transplantationschirurgie werden durch den Mangel an geeigneten Spenderorganen enge Grenzen gesetzt: Der Bedarf an Transplantaten übersteigt die Zahl der gespendeten Organe bei weitem. So muss ein Dialysepatient im Durchschnitt 4 bis 5 Jahre auf eine Spenderniere warten.
Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Transplantation ist das Vorhandensein eines geeigneten Spenderorgans – und hier gibt es erhebliche Engpässe: So standen zum Jahresende 2010 in Deutschland mehr als 12.000 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation, während im selben Jahr insgesamt nur 4.343 Transplantationen vorgenommen werden konnten. Viele Patienten müssen jahrelang auf ein Spenderorgan warten, jeder vierte Patient auf der Warteliste verstirbt.
Die meisten Organspenden stammen von Verstorbenen. In einigen Fällen kommt auch eine Lebendspende in Frage, beispielsweise ist unter bestimmten Voraussetzungen die Spende einer Lebendniere unter Verwandten möglich. Das 1997 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben.
Organspende
Bei der Leichenorganspende werden die Spenderorgane von Verstorbenen gewonnen, deren Hirntod durch zwei unabhängige Ärzte diagnostiziert wurde und bei denen eine Zustimmung zur Organentnahme vorlag. Bis zur Entnahme der Organe wird der Kreislauf des Verstorbenen maschinell aufrechterhalten, damit die Organe mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Nach entsprechenden Laboruntersuchungen und medizinischen Tests werden die Organe entnommen und die Vermittlungsstelle Eurotransplant informiert, die die gespendeten Organe an geeignete Empfänger vermittelt. Die entnommenen und konservierten Organe werden in die betreffenden Transplantationszentren gebracht und dort verpflanzt.
Das Gesetz erlaubt die Lebendspende von Organen, die sich nicht wieder bilden können, nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten oder zu Gunsten anderer Personen, die dem Spender sehr nahe stehen. Am ehesten kommt die Niere für eine Lebendspende in Frage, da jeder Mensch zwei Nieren besitzt und die normale Funktion mit nur einem Organ aufrechterhalten werden kann.
Die Transplantation einer Lebendspender-Niere hat für den Empfänger verschiedene Vorteile:
- Kürzere Wartezeit, da sich Angehörige oft relativ schnell zur Spende entschließen
- Geplante Operation zum optimalen Zeitpunkt
- Kurze Übergangszeit des Organs vom Spender zum Empfänger
- Häufig längere Funktionsfähigkeit des transplantierten Organs
Seit einigen Jahren besteht auch die Möglichkeit, Kindern mit sehr schweren Leberschädigungen einen Teil der Leber von Mutter oder Vater zu übertragen. Unter günstigen Voraussetzungen kann dieser Leberanteil im Körper des Kindes zu einem funktionstüchtigen Organ heranwachsen und die Leber des spendenden Elternteils gleicht den Gewebsverlust durch Nachwachsen aus.
In ausgewählten, seltenen Fällen kommt auch die Lebendspende eines Teils der Bauchspeicheldrüse in Frage, wobei das gespendete Gewebe nicht nachwächst.
Die Entscheidung für oder gegen eine Lebendspende muss sehr gut überlegt sein und ohne jeden Druck von außen fallen. Nach dem Gesetz hat eine Gutachterkommission vor einer Organentnahme zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Spender nicht freiwillig zugestimmt hat.
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