Der finnische Gesundheitsdatenraum gilt als Blaupause für den Europäischen Gesundheitsdatenraum

(EHDS). Der nördlichste Mitgliedstaat der EU zeigt, wie der Zugang zu Gesundheitsdaten für die Forschung von staatlicher Seite erfolgreich organisiert werden kann – zum Nutzen der Patient:innen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) garantiert den Schutz der sensiblen Daten.

Europäische Bemühungen
Die EU-Kommission verkündete 2021 die Pläne für einen europäischen Gesundheitsdatenraum. Einerseits soll er Patient:innen erlauben, von überall Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten zu haben. Das eröffnet Behandlungsmöglichkeiten unabhängig des Wohnortes. Andererseits soll die europaweit harmonisierte Erhebung von Gesundheitsdaten die medizinische Forschung maßgeblich verbessern. Die EU hat damit die Richtung vorgegeben. Jetzt liegt es in der Hand der Mitgliedstaaten, aktiv zu werden und diese Vision umzusetzen.

Finnland macht es vor
In Finnland werden digitale Gesundheitsdaten schon lange gesammelt. Die elektronische Patientenakte „Kanta“ gibt es seit mehr als 20 Jahren. Seit mehr als zehn Jahren stellt man verschreibungspflichtige Rezepte digital aus. Die Vorteile für Patient:innen liegen auf der Hand: Sie haben schnellen, unkomplizierten Zugriff auf Informationen zur eigenen Krankheitsgeschichte und können diese mit behandelnden Ärzt:innen schnell teilen. Finnland hat zudem die Chancen für die medizinische Forschung erkannt und nutzt diese aktiv.

Die finnischen Gesundheitsdaten sollen der Forschung helfen
2019 hat Finnland die Nutzung der Gesundheitsdaten mit einem neuen Gesetz geregelt. Neben öffentlichen Forschungseinrichtungen kann auch die private Forschung den Zugriff auf reale, anonymisierte oder pseudonymisierte Versorgungsdaten beantragen. Die Daten stammen aus der elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Rezept und verschiedenen Krankheitsregistern. Sie werden aber auch mit finanziellen Daten, Sozialdaten und Meldedaten zusammengeführt. Im Public-Health-Kontext entstehen dadurch besonders wertvolle Informationen. Möchten die finnische Patient:innen ihre Daten nicht zur Verfügung stellen, können sie das via Opt-Out-Verfahren vermerken.



Eigene Behörde für Gesundheitsdaten schafft Vertrauen und Kontrolle
Um diesen umfangreichen Zugriff der Forschung auf die sensiblen Gesundheitsdaten der finnischen Bürger:innen angemessen zu kontrollieren, wurde eigens eine Behörde für den finnischen Gesundheitsdatenraum geschaffen. Die Findata überprüft die Einhaltung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie die Anonymisierung der Daten. Sie ist außerdem zuständig für die Antragsverfahren auf Datenzugriff. Hier gibt es klare Anforderungen. Offengelegt werden müssen z.B. der Forschungszeitraum, ein Forschungsprotokoll, der Datennutzungsplan und die wissenschaftliche Expertise. Findata-Direktorin Johanna Seppänen argumentierte auf einer Roche-Veranstaltung im September 2021, dass die Forschung dadurch weniger zeitaufwändig geworden sei und sich die Datenqualität verbessert habe. (Aufzeichnung des Events „Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und gemeinsame Nutzung von Daten“.)

Unsere Meinung
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen jetzt aktiv werden, wenn Gesundheitsdaten für die Forschung besser zugänglich sein sollen. Finnland hat ein sehr gutes Modell für einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsdaten geliefert. Das Land versucht das Potenzial der Daten voll auszuschöpfen, indem es die Verknüpfung mit anderen Sozialdaten ermöglicht. So wird nicht nur ein Mehrwert für die einzelnen Patient:innen, sondern für die finnische Bevölkerung insgesamt geschaffen. Der Zugang zu den Daten ist nachhaltig und fair gestaltet. Grundsätzlich ist keine forschende Organisation oder Einzelperson vom Antragsverfahren ausgeschlossen.In Deutschland sind beispielsweise bislang nur öffentliche Einrichtungen wie Unikliniken antragsberechtigt. Es gibt klare Regelungen, welche erforderlichen Auskünfte erbracht werden müssen, um ein glaubhaftes Forschungsinteresse zu begründen. Ebenso gibt es klare Regeln, für welche Forschungszwecke welche Daten genutzt werden können und welche Gremien darüber entscheiden.

Finnland: Ein Vorbild für die innovative Nutzung von Gesundheitsdaten

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