Neue Daten zur Sicherheit von OCREVUS während Schwangerschaft und Stillzeit

Grenzach-Wyhlen, 8. November 2024

  • Aktuelle Daten der Phase-IV-Studien MINORE und SOPRANINO bestätigen die Sicherheit einer Therapie mit Ocrelizumab (OCREVUS®) bei Multipler Sklerose (MS) während der Schwangerschaft, nach der Geburt und Stillzeit.[1,2]

  • In beiden klinischen Studien lagen die B-Zell-Spiegel der Säuglinge im Normbereich und sowohl der plazentare Ocrelizumab-Transfer als auch die Übertragung von Ocrelizumab in die Muttermilch waren größtenteils nicht nachweisbar.[1,2]

  • Real-World-Daten aus dem, mit ca. 4.000 registrierten Schwangerschaften, bisher umfangreichsten Datenregister zu einer Anti-CD20-Antikörper-Therapie zeigten keine neuen Sicherheitssignale und stützen die Ergebnisse der Phase-IV-Studien zur Sicherheit von Ocrelizumab bei Schwangeren und Säuglingen.[3]

Frauen sind dreimal häufiger von MS betroffen als Männer, und viele von ihnen erhalten die Diagnose mitten in der Familienplanungsphase. Kinderwunsch und Schwangerschaft werden so zu einer Herausforderung, die von großer Unsicherheit geprägt und ein häufiger Grund für den Abbruch einer immunmodulatorischen Therapie ist.4 Die Sicherheit für Mutter und Kind hat bei der Behandlung der MS höchste Priorität, doch die Entscheidungen gleichen derzeit, insbesondere bei den hocheffektiven Therapien, einem Balanceakt. Die aktuellen Daten zu Ocrelizumab bieten eine vielversprechende Perspektive und machen Hoffnung, dass zukünftig eine hocheffektive MS-Therapie nicht mehr aufgrund eines Kinderwunsches depriorisiert werden muss.1-3 Die Zulassungsänderung von Ocrelizumab für schwangere und stillende Frauen wird für das erste Quartal 2025 erwartet.5


MINORE: Minimaler Plazentatransfer und normale B-Zell-Spiegel bei Säuglingen

Eine Exposition gegenüber Ocrelizumab während der Schwangerschaft veränderte die B-Zell-Konzentration bei Säuglingen nicht, wie aktuelle Ergebnisse der Phase-IV-Studie MINORE zeigten.1 Der Anti-CD20-Antikörper war sowohl im Nabelschnur-Serum bei der Geburt als auch im Säuglings-Serum in der 6. Lebenswoche fast nicht nachweisbar (siehe Abb.).1 Weiterhin entsprachen die beobachteten unerwünschten Ereignisse (UE) den typischerweise bei Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und im Säuglingsalter beobachteten UE.1

SOPRANINO: B-Zell-Spiegel von gestillten Säuglingen im Normbereich

In der Phase-IV-Studie SOPRANINO wurde eine vernachlässigbare Übertragung von Ocrelizumab in die Muttermilch festgestellt, ohne Auswirkungen auf die normalen B-Zell-Spiegel der gestillten Säuglinge.2 Ähnlich wie bei der Studie MINORE wiesen auch die gestillten Säuglinge keine messbaren Ocrelizumab-Konzentrationen im Serum auf und ihr allgemeines Gesundheitsbild war mit dem anderer Kinder im 1. Lebensjahr vergleichbar.2

Umfangreiches Real-World-Datenregister bestätigt Sicherheit

Obwohl OCREVUS gemäß Label bisher nicht für die Schwangerschaft zugelassen ist, nimmt die Zahl der Patientinnen, die vor, während und nach einer Schwangerschaft OCREVUS erhalten haben, stetig zu.3,a Eine Analyse des bisher umfangreichsten Schwangerschafts-Datenregister zeigte keine erhöhte Risikoassoziation für UE während der Schwangerschaft und beim Säugling nach einer in utero-Exposition mit OCREVUS.3

Prof. Dr. Kerstin Hellwig, Bochum / Castrop-Rauxel, ordnet die Studienergebnisse positiv ein: «OCREVUS kann als erste MS-Therapie ein aufwendiges Phase-IV-Programm vor, während und nach der Schwangerschaft vorweisen. Die dadurch gewonnene Evidenz gibt mir mehr Sicherheit für meine Rolle als Therapiebegleiterin von MS-Patientinnen in allen Lebenslagen – angefangen bei der ersten Krankheitsaktivität, über die Familienplanungszeit mit Schwangerschaft und Stillzeit bis hin zur Menopause und der damit verbundenen Hormonumstellung.»

Fußnoten

a Während der Behandlung mit OCREVUS sowie für sechs Monate nach der letzten Infusionsgabe wird zu einer Empfängnisverhütung geraten. Dennoch können während dieses Zeitraumes Schwangerschaften auftreten.

Referenzen

[1] Hellwig K et al., ECTRIMS 2024; P087

[2] Bove R et al., ECTRIMS 2024; O039

[3] Dobson R et al., ECTRIMS 2024; P085

[4] MS-Register, Kinderwunsch und Schwangerschaft, aktiv! 2023; Nr. 278 1/23: 26 f.

[5] Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), Periodic Benefit Risk Evaluation Report (PBRER); 30.08.2024

[6] Hauser SL et al., N Engl J Med 2017; 376: 221–34

[7] Montalban X et al., N Engl J Med 2017; 376: 209–20

Alle erwähnten Markennamen sind gesetzlich geschützt.

Über OCREVUS®

OCREVUS (Ocrelizumab) ist ein humanisierter monoklonaler Antikörper, der selektiv gegen CD20-positive B-Zellen gerichtet ist. CD20-positive B-Zellen sind spezielle Immunzellen, die vermutlich wesentlich zur Schädigung der Myelinscheide (Isolationsstruktur von Nervenzellfortsätzen), der Axone (Nervenzellfortsätze) und der daraus resultierenden Behinderung bei Patienten mit MS beitragen. Wie präklinische Studien gezeigt haben, bindet OCREVUS an CD20-Oberflächenproteine, die auf bestimmten B-Zellen exprimiert werden, nicht jedoch auf Stammzellen oder Plasmazellen. Deshalb bleiben wichtige Funktionen des Immunsystems erhalten.

Das klinische Entwicklungsprogramm der Phase III für OCREVUS (ORCHESTRA) umfasste drei Studien: OPERA I, OPERA II und ORATORIO. OPERA I und OPERA II waren identisch aufgebaute, randomisierte, doppelblinde, multizentrische Doppelstudien, die die Wirksamkeit und Sicherheit von OCREVUS (600 mg, verabreicht durch intravenöse Infusion alle 24 Wochen) im Vergleich zu Interferon beta-1a s.c. (44 µg durch subkutane Injektion dreimal pro Woche) bei 1.656 Personen mit schubförmiger MS bewertet haben. 6 ORATORIO war eine randomisierte, doppelblinde, multizentrische Phase-III-Studie, die die Wirksamkeit und Sicherheit von OCREVUS (600 mg intravenöse Infusion alle 24 Wochen aufgeteilt in zwei 300 mg Infusionen mit zwei Wochen Abstand) im Vergleich zu Placebo bei 732 Personen mit primär progredienter MS (PPMS) untersucht hat. 7

OCREVUS wird biotechnologisch in den USA hergestellt – mit der Abfüllung des Medikaments für den globalen Markt erfolgt ein wesentlicher Produktionsschritt am Roche Standort Mannheim. OCREVUS ist aktuell in 92 Ländern in Nordamerika, Südamerika, Osteuropa, im Nahen Osten sowie in Australien, der Schweiz und seit Januar 2018 in der EU zugelassen.

Eindeutige Kennzeichnung von biologischen Arzneimitteln in der medizinischen Kommunikation

Für die Patientensicherheit ist es wichtig, biologische Arzneimittel durch ihren Handelsnamen klar zu kennzeichnen. Nur so kann gewährleistet werden, dass mögliche Nebenwirkungen eindeutig einem bestimmten Produkt zugeordnet und zurückverfolgt werden können. Analog europäischer behördlicher Vorgaben für die Dokumentation des Handelsnamens in der Patientenakte nennt Roche in Publikationen, Texten und Presseinformationen deshalb neben dem internationalen Freinamen auch den Handelsnamen.

Disclaimer: Hinweis betreffend zukunftsgerichteter Aussagen

Dieses Dokument enthält gewisse zukunftsgerichtete Aussagen. Diese können unter anderem erkennbar sein an Ausdrücken wie „sollen", „annehmen", „erwarten“, „rechnen mit", „beabsichtigen", „anstreben", „zukünftig", „Ausblick“ oder ähnlichen Ausdrücken sowie der Diskussion von Strategien, Zielen, Plänen oder Absichten usw. Die künftigen tatsächlichen Resultate können wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Dokument abweichen, dies aufgrund verschiedener Faktoren wie zum Beispiel: (1) Preisstrategien und andere Produkteinitiativen von Konkurrenten; (2) legislative und regulatorische Entwicklungen sowie Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds; (3) Verzögerung oder Nichteinführung neuer Produkte infolge Nichterteilung behördlicher Zulassungen oder anderer Gründe; (4) Währungsschwankungen und allgemeine Entwicklung der Finanzmärkte; (5) Risiken in der Forschung, Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte oder neuer Anwendungen bestehender Produkte, einschließlich (nicht abschließend) negativer Resultate von klinischen Studien oder Forschungsprojekten, unerwarteter Nebenwirkungen von vermarkteten oder Pipeline-Produkten; (6) erhöhter behördlicher Preisdruck; (7) Produktionsunterbrechungen; (8) Verlust oder Nichtgewährung von Schutz durch Immaterialgüterrechte; (9) rechtliche Auseinandersetzungen und behördliche Verfahren; (10) Abgang wichtiger Manager oder anderer Mitarbeitender sowie (11) negative Publizität und Medienberichte. Die Aussage betreffend das Wachstum des Gewinns pro Titel ist keine Gewinnprognose und darf nicht dahingehend interpretiert werden, dass der Gewinn von Roche oder der Gewinn pro Titel für eine gegenwärtige oder spätere Periode die in der Vergangenheit veröffentlichten Zahlen für den Gewinn oder den Gewinn pro Titel erreichen oder übertreffen wird.

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